Erstmals wurde in unserer Gemeinde am 25. Juni 1967 ein Pfarrgemeinderat gewählt, dem Maria Hesse, Maria Kobert, Wilhelm Koch, Hans Reichl, Rudolf Logiewa und Franz Michalski angehörten.

Der Pfarrgemeinderat besteht gemäß Satzung aus geborenen Mitgliedern (Priester, Gemeindereferentin, Kindergartenleitung), aus den von der Gemeinde gewählten Mitgliedern und aus berufenen Mitgliedern.

Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie mit ihm alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten, gemeinsam zu beschließen und für deren Durchführung zu sorgen, sofern kein anderer Träger zuständig ist.

Dies bedeutet insbesondere, das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren.

Der Pfarrgemeinderat unseres Pastoralverbundes Es fehlen Frau Witte und Frau Hartwig die aus terminichen Gründen nicht dabei sein konnten.