Nachdem die St. Bonifatius-Gemeinde am 1. Juli 1952 vermögensrechtlich selbständig geworden war, wählte die Gemeinde am 6. Juli 1952 ihren ersten Kirchenvorstand.
Den Vorsitz hatte Pfarrvikar Heinrich Kraft, dem die gewählten Gemeindemitglieder Wilhelm Bertram, Hermann Deister, Josef Drescher, Paul Gottschalk, Karl Heitger, Paul Kobert, Anton Korte und Fritz Wüllner zur Seite standen. Am 12. Februar 1955 wurde Heinz Ratajski zum Rendanten ernannt, der dieses Amt qualifiziert zum Wohle unserer Gemeinde bis 1993 ausfüllte. |
Der Kirchenvorstand hat das Vermögen in der Kirchengemeinde zu verwalten, Rechtsgeschäfte für sie abzuschließen und ihre Rechte und Interessen wahrzunehmen.
Die Kirchenvorstandsmitglieder, ausgenommen der Vorsitzende, werden von der Gemeinde jeweils für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
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